Pressemitteilungen:

06.04.2002

Bezirksregierung nimmt Unterschriftenliste entgegen

05.04.2002

Bezirksregierung nimmt Unterschriften des Chaos Computer Clubs (CCC) bei Demonstration morgen in Düsseldorf entgegen

04.04.2002

Drei schwerverletzte Pkw-Insassen auf der A 42

03.04.2002

A 44: Umgestürzter Tanklastzug verursacht Vollsperrung

02.04.2002

Verkehrsunfall auf der A 3 - Kreis Mettmann (Köln - Oberhausen)

26.03.2002

Bezirksregierung genehmigt Kreisumlage - Kreis Kleve muss Sparbemühungen fortsetzen

21.03.2002

A 52: Beschluß der Unfallkommission wurde umgesetzt

21.03.2002

A 40: Erdhügel dient der Verkehrssicherheit

20.03.2002

Regierungspräsident Büssow bittet Osterurlauber um umsichtige Fahrweise

19.03.2002

Zu Vorwürfen gegen Wuppertaler Oberbürgermeister Hans Kremendahl erwartet Kommunalaufsicht staatsanwaltliche Ermittlungsergebnisse

18.03.2002

Naturschutzgebiet "Brachter Wald" in Brüggen nun noch besser erlebbar

18.03.2002

A 1: Turbolader geplatzt - Autobahn gesperrt

14.03.2002

Regierungspräsident gibt "grünes Licht" für Weeze-Laarbruch

14.03.2002

A 3: Kilometerlanger Stau nach Lkw-Unfall

14.03.2002

Schaffung eines Überregionalen gewerblichen Entwicklugsschwerpunktes im Bereich des Lippemündungsraumes

14.03.2002

Regionalrat spricht sich für einen Bauabschnitt zur Fertigstellung der B 8 n im Düsseldorfer Norden aus

14.03.2002

Bezirksregierung Düsseldorf zieht Bilanz für 2002 - 643 Milionen EURO flossen in den Nahverkehr

14.03.2002

Bevölkerungsentwicklung im Regierungsbezirk Düsseldorf gegenläufig zur der in Nordrhein-Westfalen

14.03.2002

Über 43 Millionen Euro wurden für kommunalen Straßen- und Radwegebau 2001 im Regierungsbezirk Düsseldorf bereitgestellt

13.03.2002

A 44: 20jähriger Helfer getötet

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Pressemitteilung 139/2002 der Bezirksregierung Düsseldorf vom 06.04.2002 :

Bezirksregierung nimmt Unterschriftenliste entgegen

Sperrfrist: 06.04.2002, 15.30 Uhr

Bezirksregierung Düsseldorf nimmt bei Demonstration des Chaos Computer Clubs (CCC) gegen Sperrung rechtsextremistischer Seiten im Internet Unterschriftenliste entgegen

Bei einer Demonstration des Chaos Computer Clubs (CCC) heute in Düsseldorf gegen die Sperrung rechtsextremistischer Seiten im Internet hat die Düsseldorfer Bezirksregierung eine Unterschriftenliste entgegengenommen.

Im Februar 2002 hat die Düsseldorfer Behörde als Aufsichtsbehörde nach dem Mediendienste -Staatsvertrag und dem Teledienstgesetz die Zugangs-(Access-)Provider in Nordrhein -Westfalen zur Sperrung von zwei rechtsextremistischen Internet-Angeboten aufgefordert .

In diesen Angeboten, die über amerikanische Host-Provider verbreitet werden, wird zu Hass und Gewalt gegen Juden, Ausländer und Menschen anderer Herkunft und Rasse aufgerufen. Das friedliche Zusammenleben aller Menschen in der Bundesrepublik Deutschland wird in Frage gestellt und bekämpft, indem Vorurteile, Zwietracht, Misstrauen sowie kämpferische Feindschaft gegen Teile der Bevölkerung propagiert werden.

Die nationalsozialistische Rassenideologie wird in diesen Angeboten zu Propagandazwecken verbreitet, der Holocaust wird geleugnet oder glorifiziert. Die Geschichte des nationalsozialistischen Terrorregimes wird umgeschrieben und gefälscht.

In menschenverachtender Weise werden Nachbildungen von Zyklon-B-Dosen oder "Seife Marke Auschwitz" zum Kauf angeboten.

Wenn solche Angebote jederzeit im Internet abgerufen werden können, wird der Eindruck vermittelt, neonazistische Inhalte seien gesellschaftsfähig.

Es gibt aber keinen allgemeinen Informationsanspruch auf menschenverachtende Inhalte .

Der in allen Bundesländern geltende, im Jahre 1997 beschlossene Mediendienste-Staatsvertrag erklärt Angebote, die gegen Strafgesetze verstoßen, den Krieg verherrlichen, die Menschenrechte verletzen, geeignet sind Kinder und Jugendliche sittlich schwer zu gefährden, für unzulässig.

Die zwei zu sperrenden Angebote sind unzulässig, weil sie nicht nur die Menschenwürde verletzen, den Krieg verherrlichen, jugendgefährdend sind, sondern insbesondere den Tatbestand Volksverhetzung nach § 130 Strafgesetzbuch erfüllen.

In jedem anderen Medium, ob Zeitungen, Zeitschriften, Film, Fernsehen, Tonträger etc. sind diese Angebote nach den geltenden Gesetzen der Bundesrepublik Deutschland unzulässig und verboten.

Der Mediendienste-Staatsvertrag verpflichtet die Aufsichtsbehörden der Länder zur Sperrung oder Untersagung von unzulässigen Angeboten. Den Behörden wird dabei kein Ermessensspielraum eingeräumt. Da mehr als 90 Prozent der von deutschen anonym bleibenden Content-Providern verantworteten rechtsextremistischen Inhalte über ausländische (insbesondere amerikanische) Host-Service-Provider im Internet verbreitet werden , sieht der Mediendienste-Staatsvertrag als einzig verbleibende Lösung die Verpflichtung der Access-Provider zur Sperrung vor.

Auf die Möglichkeit der Inanspruchnahme der Zugangsprovider zu verzichten, bedeutet nicht nur ihre gesetzlich vorausgesetzte Mitverantwortung für die Verbreitung dieser Inhalte zu ignorieren.

Die staatlichen Aufsichtsbehörden würden darüber hinaus ihren Verpflichtungen nicht gerecht und müssten sich zu Recht vorwerfen lassen, das ihnen Mögliche gegen den zunehmenden Rechtsextremismus im Internet nicht unternommen zu haben.

Dass Sperrungen bei den Zugangs-Providern die rechtsextremistischen Inhalte nicht - wie es wünschenswert wäre - aus dem Internet verbannen, wussten auch die Gesetzgeber . Trotzdem ist es sinnvoll, solche Sperrungen vorzusehen, weil dadurch die Verbreitungslogistik der vernetzten rechtsextremistischen Szene gestört wird.

Die gegenwärtigen Sperrungen beweisen, dass die rechtsextremistische Szene gezwungen ist, zu reagieren. So sehen sich die gesperrten rechtsextremistischen Provider zum Teil gehalten, ihre verbotenen Inhalte auf weitere Seiten - mit einem anderen Domain -Namen - zu spiegeln.

Technische Anleitungen werden verbreitet, um für die Nutzer durch Manipulation ihres Rechners die Sperrungen zu umgehen.

Nicht zuletzt massive Drohungen gegen Beschäftigte der Aufsichtsbehörde sprechen dafür, dass die rechtsextremistische Internetszene getroffen wurde.

Wer bei dieser Sachlage Sperrungen deswegen ablehnt, weil sie keine hundertprozentige Zugangsbehinderung bewirken können, folgt einer technokratischen Funktionslogik, die die Wirkungen staatlicher Ge- und Verbote verkennt.

Straßenverkehrszeichen z. B. werden auch nicht deswegen abgeschafft, weil ihnen oft genug zuwider gehandelt wird.

Würden alle Provider in der Bundesrepublik Deutschland die unzulässigen rechtsextremistischen Angebote sperren, wären diese faktisch für 70 - 80 Prozent der Nutzer nicht mehr erreichbar.

Mit der Vorgabe, rechtsextremistische Inhalte im Internet nicht zuzulassen, vollzieht der Mediendienste-Staatsvertrag europäisches Recht. Die in allen EG-Staaten verbindliche E-Commence-Richtlinie gibt den Gesetzgebungskörperschaften der Mitgliedsstaaten vor , Hass und Gewalt im Internet zu verbieten (Artikel 3 Absatz 4 a, 1.E-Commerce-Richtlinie des Europäischen Parlaments und Rates vom 08.06.2000).

Konkrete Verbote sind auch in Frankreich verhängt worden. So wurde die Firma Yahoo verurteilt, Auktionen von Nazi-Memorabilien für französische Nutzer aus ihrem Angebot herauszunehmen (Tribunal de Grande Instance de Paris, 20.Nov.2000, No. RG 00/05308 ). Ende Oktober 2001 hat ein französisches Gericht festgestellt, dass die dortigen Zugangs-Provider materiell zur Sperrung eines rechtsextremistischen Content- und Service-Providers aus den USA verpflichtet sind (http://www.heise.de/newsticker/data /fr-01.11.01-000/)

Sperrungen von unzulässigen Internet-Angeboten haben nichts mit diktatorischen Zensurmaßnahmen zu tun. Sperrungen in einem Rechtsstaat, wie der Bundesrepublik Deutschland , sind transparent, nicht diskriminierend und vor allen Dingen anfechtbar und korrigierbar vor den unabhängigen Verwaltungsgerichten und evtl. sogar vor dem Bundesverfassungsgericht . Es dürfte Ausdruck einer Unschärfe im Differenzierungsvermögen mancher Diskussionsteilnehmer sein, hier Parallelen zu den Diktaturen im Iran oder in China zu konstruieren.

Es ist daran zu erinnern, dass mit Bestehen der Bundesrepublik Deutschland die Gesetzgebung immer wieder deutlich gemacht hat, dass strafbare rechtsextremistische Propaganda nicht zur tolerierbaren Alltagskultur gehört.

Insofern gibt es aus historischen Gründen Unterschiede zum amerikanischen Freiheits - und Verfassungsverständnis. Die Bundesrepublik Deutschland ist nach dem II. Weltkrieg bewusst in antifaschistischer Tradition aufgebaut worden. Das Bekenntnis zur Menschenwürde , das Widerstandsrecht und das Fortgelten der Vorschriften über die Entnazifizierung sind verfassungsrechtlicher, zahlreiche spezifische Strafvorschriften repressiver Ausdruck dieser Tradition.

Die Bundesrepublik Deutschland versteht sich als wehrhafte Demokratie, die den Feinden der Freiheit, der Demokratie und des Rechtsstaats nicht noch einmal die Möglichkeit einräumen will, durch den Missbrauch von Freiheitsrechten die freiheitlich demokratische Grundordnung abzuschaffen.

Eine Demokratie ist dem Minderheitenschutz verpflichtet. Bezogen auf den Rechtsextremismus entsteht dadurch die staatliche Pflicht, die Aggression zu bekämpfen und mögliche Opfer zu schätzen. Wer rechtsextremistische Inhalte im Internet zulassen will, duldet rechtswidrige Taten und liefert ethische und religiöse Minderheiten der aggressiven neonazistischen Hasspropaganda aus. Der Rechtsextremismus verschafft sich durch das Internet seinen gesellschaftlichen Resonanzboden, obwohl es kein on-line-Recht gibt , das nicht brereits off-line Gültigkeit hat.

Ziel staatlicher Regulierung im Internet ist die für alle sonstigen Medien geltende und bewährte Selbstregulierung.

Die an die Allgemeinheit gerichtete Nazipropaganda im Internet in Form von Schrift , Ton und Bild unterscheidet sich nicht von der Propaganda in Form von Büchern, Schallplatten und Filmen. Wenn staatliche Maßnahmen dazu beitragen, dass die Regeln, die im Zeitschriften -, Buch-, Tonträgerhandel im Rundfunk und Fernsehen gelten und zumeist eingehalten werden, sich auch im Internet durchsetzen, dann hat staatliche Ordnungspolitik ihr Ziel erreicht.

Online-Anwendungen:

Lehrer- Einstellungsverfahren

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Aktuell:

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Interkommunale Zusammenarbeit

Kampf gegen Rechtsextremismus

Fachtagung der Vergabekammer am 18.04.2002

Tipps:

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Die Lerntreffs der Bezirksregierung

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